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Conti-Campus

Die Juristische Fakultät ist zusammen mit der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und Teilen der Philosophischen Fakultät seit 1995 auf dem sog. Conti-Campus untergebracht. Dieser Name erinnert daran, dass es sich um das ehemalige Hauptverwaltungsgebäude der Continental AG handelt (1953- 1990).

Diese 1871 unter dem Namen Continental-Caoutchouc- & Gutta-Percha- Compagnie in Hannover gegründete und seit 2008 mehrheitlich zur Schaeffler Gruppe (Herzogenaurach) gehörende Aktiengesellschaft suchte nach dem Zweiten Weltkrieg eine neue Unterbringung für ihre Gesamtverwaltung.Während die Konzernspitze zunächst daran interessiert war, am Maschsee im Bereich des heutigen Funkhauses eine repräsentative Adresse zu beziehen, regte Rudolf Hillebrecht, der damalige Stadtbaurat, eine Ansiedlung am Königsworther Platz an, um so einen städtebaulichen Akzent am Anfangspunkt des neu ausgebauten Straßenzuges Brühlstraße, Leibnizufer, Friedrichswall, Aegidientorplatz zu setzen. Dem Stadtplaner schwebte dabei für die von Westen und Nordwesten kommenden Besucher der Stadt ein imponierender Auftakt im Stadtbild, quasi ein "Stadtturm" des 20. Jahrhunderts, vor. Auf dem in Aussicht genommenen Gelände hatte sich seit Mitte des 18. Jahrhunderts ein größerer Kasernenkomplex befunden. Seit der Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen im Jahre 1866 war dort das Hannoversche Königs-Ulanen-Regiment Nr. 13 stationiert gewesen. Bei den Luftangriffen auf Hannover während des Zweiten Weltkriegs war die als Backsteinbau errichtete Kasernenanlage aber komplett zerstört worden, sodass das Gelände für eine Neubebauung genutzt werden konnte.

1949 wurde daraufhin von der Continental AG ein beschränkter Wettbewerb unter führenden deutschen Architekten ausgelobt. "Sieger" waren Entwürfe von Konstanty Gutschow (auf den das städtebauliche Grundkonzept zurückgeht) sowie Werner Dierschke und Ernst Adolf Zinsser.

Nach Überarbeitung konnte im August 1951 seitens der beiden Architekten Dierschke und Zinsser ein endgültiger Entwurf vorgelegt werden. Am 27. Dezember 1951 wurde mit den Erdarbeiten und am 7. Februar 1952 mit den eigentlichen Bauarbeiten begonnen. Nach etwa eindreiviertel Jahren Bauzeit konnten die Gebäude am 28. August 1953 ihrer Bestimmung übergeben werden. Die Baukosten für den in den Jahren gesamten Verwaltungskomplex beliefen sich seinerzeit auf ca. 12 Millionen DM.

Rückblickend war unter den beiden Architekten Ernst Zinsser eindeutig federführend bei der Planung der Liegenschaft gegenüber Werner Dierschke. Daher verbindet sich der Bau auch mehr mit seiner Person als mit Dierschke. Zinssser (geboren 1904 in Köln) leitete nach einem Studium in Karlsruhe und Stuttgart seit 1934 ein eigenes Architekturbüro. Seit 1935 lebte er in Hannover, da er von den Vereinigten Leichtmetallwerken (VLW) in Hannover mit der Planung für eine neue Werkanlage in Laatzen betraut wurde und er zudem zahlreiche Bauaufträge in Linden erhielt. Im Juli 1947 übertrug man Zinsser, dessen Schwester Auguste (genannt "Gussie") übrigens die zweite Frau von Konrad Adenauer war, zunächst vertretungsweise und ab 1949 definitiv den Lehrstuhl für Entwerfen und Gebäudekunde A an der Technischen Hochschule Hannover, den er bis zu seiner Emeritierung im Februar 1971 innehatte. Zinsser starb 1985 in Hannover.

Zum Gebäudebestand auf unserem Conti-Campus gehört zunächst ein fünfgeschossiger Baukörper (ehemaliges Direktionsgebäude), der parallel zum Königsworther Platz liegt. In ihm ist heute die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät beheimatet. Der Kundenverkehr war ausschließlich auf dieses Gebäude beschränkt. Im ersten Obergeschoss waren die Direktoren mit dem Vorstand untergebracht. Hier befinden sich auch der Sitzungssaal und eine sehenswert ausgestattete Toilettenanlage. Sodann ist das fünfzehngeschossige Hochhaus zu nennen. Es ist bewusst nicht parallel zum Vordergebäude platziert, sondern schwenkt leicht, als wäre der noch fünf Meter höhere Treppenturm die Drehachse, in nördliche Richtung aus. Mit der stolzen Höhe von 59,60 m war das Gebäude seinerzeit der höchste Nachkriegsbau in der Bundesrepublik Deutschland. Das Hochhaus enthielt vom Erdgeschoss bis in das 12. Obergeschoss die interne Verwaltung und war für den Publikumsverkehr im Allgemeinen nicht zugänglich. Im 13. Obergeschoss waren die Küche und ein kleiner Speisesaal für die Direktion sowie ein Gästespeisezimmer untergebracht. Der Speisesaal für die Belegschaft befand sich im 14. Obergeschoss. Direktionstrakt und Hochhaus sind durch einen viergeschossigen Querbau verbunden und mit einer Durchfahrt zum Innenhof versehen. Diese drei Kuben auf einem Z-förmigen Grundriss – damals häufig auch Zinsser-Z genannt – wirken räumlich aufeinander und lassen die Gruppe als Ganzes erscheinen. Das nur äußerlich ähnliche Hörsaalgebäude wurde dagegen erst nach 1990 von dem Kölner Architekten Michael Durdiak erstellt.

Hingewiesen sei noch auf einige Details. Bemerkenswert ist zunächst das optische Erscheinungsbild von Direktionstrakt, Verbindungsbau und Hochhaus. Es ist den Architekten gelungen, hier ein lebhaftes Bild entstehen zu lassen, indem die Gebäudeflächen überwiegend als plastische Rasterflächen (an den Langseiten) oder als glatte Flächen erscheinen und als weiteres Grundelement zwei unterschiedlich breite Fensterumrahmungen eingesetzt sind. Sehr auffällig ist der an der südöstlichen Stirnseite des Direktionstraktes gelegene Haupteingang.

Die Architekten platzierten hier vor die Fassade einen gläsernen, im Grundriss achteckigen Windfang. Darüber installierten sie eine auf vier schlanken Säulen aufliegende, geschwungene, weit ausladende, sehr dünne Betonplatte, auch Schwinge genannt. Im ersten Obergeschoss des Direktionsgebäudes hatte, wie erwähnt, der Vorstand des Unternehmens seine Büroräume. Die Planer trugen diesem Sachverhalt Rechnung, indem sie diese Beletage durch Balkone auf der Straßenseite betonten. Die ca. 80 cm tiefen Betonkragplatten wurden jeweils über zwei Konstruktionsachsen geführt und bekamen ein Stahlgeländer mit senkrechten, schlanken Stäben. Am Erschließungsturm des Hochhauses und auf der südöstlichen Fassade des Direktionstraktes, direkt über dem Haupteingang, sind Werbeanlagen aus brüniertem Kupferblech angebracht. Diese Fabrikmarken bestehen im Wesentlichen aus zwei Kreisen mit einem dazwischen gesetzten Schriftzug "Continental" und einem im Innenkreis nach links steigenden Pferd, das an das Niedersachsenross erinnert. Für den Aufgang vom Foyer in die Vorstandsetage bauten Zinsser und Dierschke in die östliche Ecke der Halle eine frei im Raum stehende, breite, zweiviertelgewendelte Treppe ein. Sehr schön gestaltet sind deren Handlauf und die Geländerstäbe. Sehenswert sind auch die Aufzugtüren in diesem Foyer. Generell bestand bei der Continental AG der Wunsch, Materialien aus der eigenen Produktion zu verwenden, um den Besuchern beispielhaft den Umgang mit diesen Materialien aufzuzeigen. Deshalb gestalteten die Architekten die Böden mit hauseigenen Gummi- oder PVC-Belägen. Im Treppenturm des Hochhauses sind etwa die Bodenflächen vor den Aufzügen in jeder Etage unterschiedlich.

Ralph Haas, der beste Kenner der Baugeschichte des Conti-Campus und des Ensembles im Ganzen, bescheinigt dem Bau hohe Qualität und Maßstabcharakter, weist aber zugleich darauf hin, dass das Ensemble keine neuen architektonischen Gestaltungselemente bzw. eine neue Formensprache beinhaltet. Vielmehr hätten Zinsser und Dierschke weitgehend Anfang der 1950er Jahre bereits vorhandene und zeittypische architektonische Formelemente verwendet, diese aber mustergültig gestaltet. Direktionstrakt, Verbindungsbau und Hochhaus stehen seit dem 25. Januar 1987 unter Denkmalschutz.

Moot Courts

Die Bezeichnung Moot Court kommt ursprünglich aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „fiktives Gericht“. Es handelt sich um einen Wettbewerb im Rahmen der juristischen Ausbildung, bei den Studierenden der Rechtswissenschaften ein fiktiver oder realer Fall zugeteilt wird, in dem sie jeweils eine der Prozessparteien vertreten müssen.

Diese Idee kam ursprünglich aus den USA. Der Sinn liegt darin, den Studierenden die Möglichkeit zu geben, das theoretisch Gelernte realitätsnah anzuwenden. Vor allem die großen internationalen Wettbewerbe haben inzwischen im Studium der Rechtswissenschaften einen hohen Stellenwert erlangt. Dabei treten Studierende von Universitäten aus aller Welt an und messen ihre Argumente vor renommierten Rechtswissenschaftlern, die als fiktives Gericht fungieren.

Willem C. Vis Moot

Wer am Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot Court teilnimmt, tut dies in der Regel nicht, um lediglich einen Schein zu erschlagen. Denn dieser Moot Court ist mehr. Er ist, neben dem Staatsexamen, sicherlich die größte Herausforderung, der sich Jurastudierende stellen können.

Angefangen hat alles im Jahr 1993. Gemeinsam mit der UNCITRAL (United Nations Comission on International Trade Law) plante die New Yorker Pace University einen Moot Court, welcher Studierenden aus der ganzen Welt die Möglichkeit eröffnen sollte, anhand eines fiktiven Falls verschiedene Phasen eines internationalen Schiedsverfahrens durchzuspielen. Um diesem Anspruch Rechnung tragen zu können und den "Vis Moot" nicht zu einer rein amerikanischen Veranstaltung zu machen, wählte man als Austragungsort die österreichische Hauptstadt Wien.

Er ist zudem eine sinnvolle Vorbereitung/Ergänzung zum Schwerpunktbereich 5 (Recht der internationalen Integration und Rechtsdurchsetzung), da er thematisch die Bereiche Transnationales Wirtschaftsrecht, Internationales Privatrecht, Internationales Zivilprozessrecht und zivilrechtliche Rechtsvergleichung behandelt. Da die einschlägigen Konventionen größtenteils ursprünglich dem Völkerecht entstammen, kommt auch dieser Bereich in Grundzügen vor.

Für die Teilnahme werden Leistungsnachweise für das ADVO-Z (Moot Court) sowie der Fremdsprachenachweis nach § 7 der Studienordnung und der Schlüsselqualifikationsnachweis nach § 9 der Studienordnung ausgestellt. Zudem erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein sog. "Freisemester", also die Möglichkeit, nach § 17 Nr. 4 NJAVO ein Studiensemester bei der Berechnung der Studienzeit für den Freiversuch nach § 18 NJAG unberücksichtigt zu lassen.

BAG Moot Court

Studierende der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover können am arbeitsrechtlichen Moot Court des BAG teilnehmen. Das Bundesarbeitsgericht richtet jährlich einen arbeitsrechtlichen Moot-Court aus. Der BAG Moot-Court ist Teil einer praxisnahen Ausbildung von Studierenden der Rechtswissenschaft. Er hat das Ziel, Rhetorik und freie Rede zu fördern und angehende Juristinnen und Juristen mit Anforderungen des beruflichen Alltags vertraut zu machen. Im Rahmen einer simulierten Gerichtsverhandlung wird die beste Bearbeitung eines fiktiven arbeitsrechtlichen Falles ermittelt. Zur Vorbereitung der Verhandlung fertigen die Teams im Herbst Klageschrift oder Klageerwiderung an. Teilnahmeberechtigt sind Studierende der Rechtswissenschaften ab dem vierten Semester.

ELSA Moot Courts

Die European Law Students' Association bietet jährlich auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene Moot Courts aus verschiedenen Rechtsgebieten an. Der jährlich von ELSA Deutschland e.V. ausgerichtete EDMC bietet Studierenden die Möglichkeit, ihre im Studium erworbenen Kenntnisse des Zivilrechts und Zivilprozessrechts zu erproben, indem sie in einem praktischen Fall die Rolle des Klägers oder Beklagten vertreten.

Der EDMC findet in drei Stufen statt:

  • In einem Lokalentscheid, der von den ELSA-Gruppen der einzelnen Fakultäten ausgerichtet wird, treten Teams aus jeweils zwei Studierenden vor einer Jury aus Hochschullehrern, Berufsrichtern und Rechtsanwälten gegen ihre örtlichen Kommilitonen an.
  • Die Siegerteams der Lokalentscheide verhandeln in der zweiten Runde einen neuen Fall in einem von zwei Regionalentscheiden (Nord/Süd), bei dem sie sich gegen die Siegerteams anderer Fakultäten durchzusetzen versuchen.
  • Die beiden Siegerteams der Regionalentscheide treffen schließlich beim Finale vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe aufeinander, um den Sieger des EDMC zu bestimmen.

Seit 2007 veranstaltet ELSA Hannover e.V. im Zusammenarbeit mit Hochschullehrern der Juristischen Fakultät einen Moot Court im Strafrecht. Teams aus Hannoveraner Studierenden repräsentieren dabei vor dem Landgericht Hannover die Staatsanwaltschaft oder die Verteidigung.

ICC Mediation Moot

Seit 2010 nimmt die Juristische Fakultät an der jährlich in Paris stattfindenden ICC International Commercial Mediation Competition erfolgreich teil. Betreut wird das Team der Leibniz Universität Hannover durch den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht (Professor Dr. Wolf).

Bei der ICC International Commercial Mediation Competition handelt es sich um den weltweit einzigen internationalen Studierendenwettbewerb im Bereich der Mediation. Veranstaltet wird er von der Internationalen Handelskammer (ICC) und der Dispute Resolution Section der American Bar Association (ABA) in Paris. Wie bei internationalen Studierendenwettbewerben üblich, ist die Verhandlungssprache englisch. Die anzuwendenden Rechtsmaterien basieren auf der Arbeit internationaler Organisationen und Arbeitsgruppen. Die Leistungen der Studierenden werden von erfahrenen Praktikern bewertet. Am 5. Durchgang 2010 nahmen Teams von 44 Universitäten aus 18 Nationen teil. Sie wurden von rund 100 Praktikern bewertet. Die Leibniz Universität Hannover beteiligte sich 2011 zum ersten Mal. Die Betreuung erfolgt durch das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA).

Die ICC Mediation Competition versteht sich als Ausbildungsprogramm im Bereich der Wirtschaftsmediation als Teil der klassischen Alternativen Streitbeilegung. In diesem Bereich ist die ICC eine der weltweit führenden Institutionen. Studierende sollen neben der behandelten Materie auch ein Gefühl dafür bekommen, wie man Parteien unterschiedlicher kultureller Herkunft zu einvernehmlichen Lösungen motivieren kann. Dies ist im Bereich der Wirtschaftsmediation besonders wichtig. Viele Unternehmen sind grenzüberschreitend tätig. Kommt es zu Streitigkeiten, können diese in kostspieligen und langwierigen Gerichts- oder Schiedsverfahren münden. Die Grundlage einer weiteren vertrauensvollen Zusammenarbeit ist nicht mehr gegeben. Aus Geschäftspartnern werden Prozessgegner. Weiterhin ist das Resultat grenzüberschreitender Rechtsstreitigkeiten schwer abzusehen. Nicht zuletzt besteht hier eine erhöhte Gefahr, dass international uneinheitliche Beweis- oder Verfahrensregeln über Gewinn oder Verlust entscheiden. Zudem gilt zumindest vor staatlichen Gerichten das Prinzip der öffentlichen Hauptverhandlung.

In Anbetracht dieser Umstände wird Mediation für Unternehmen immer interessanter. Auch in Deutschland setzt sich diese Form der Streitbeilegung immer mehr durch. Entsprechend interessiert sind Unternehmen an entsprechenden Ausbildungsangeboten. Die Vorbereitung auf den Wettbewerb in Hannover wird daher auch in Kooperation mit Unternehmensjuristen betrieben, die selbst ausgebildete Mediatoren sind.

Weitere Informationen zum Wettbewerb und dem hannoverschen Team erhalten Sie auf den Internetseiten des Instituts für Prozess- und Anwaltsrecht.

Soldan Moot

Der Soldan Moot zur Anwaltlichen Berufspraxis (Soldan Moot) ist ein bundesweiter Moot Court Wettbewerb für Studierende deutscher Jurafakultäten. Er wird von der Hans-Soldan-Stiftung, der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), dem Deutschen Anwaltverein DAV), und dem Deutschen Juristen-Fakultätentag (DJT) veranstaltet. An dem Wettbewerb , der an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover durchgeführt wird, nimmt auch ein Team aus Hannover teil.

Anhand eines fiktiven Falls wird ein deutsches Gerichtsverfahren simuliert und Studierende werden so mit der forensischen Tätigkeit von Rechtsanwälten vertraut gemacht. Studierende sollen als Interessensvertreter einen Fall rechtlich analysieren, Beweismittel würdigen und Rechtsmeinungen formulieren. Dabei sollen sie sich auch mit den Gegenargumenten auseinandersetzen und das Gericht schließlich von ihrer Position überzeugen. Thematisch wird jedes Jahr ein Fall behandelt, der den Studierenden auch wichtige Kenntnisse des anwaltlichen Berufsrechts vermittelt. Zugleich wird den Studierenden die zentrale Rolle des Rechtsanwalts für den Rechtsstaat ins Bewusstsein gerufen. Neben juristischen Kenntnissen sollen Studierende dabei auch sogenannte „Soft-Skills“ wie freie Rede, Argumentationskultur und Teamwork erlernen. Die mündliche Verhandlung simuliert eine Einzelrichterverhandlung der (fiktiven) 1. Zivilkammer m Landgericht Hannovers Geleitet wird die Verhandlung von einem Volljuristen (Richter oder Rechtsanwalt).

Weitere Informationen zum Wettbewerb und dem hannoverschen Team erhalten Sie auf den Internetseiten des Instituts für Prozess- und Anwaltsrecht.

Moot Court im Strafrecht

Der fakultätsinterne Moot Court im Strafrecht wird im Rahmen des Schwerpunktstudiums und des ADVO-Zertifikats angeboten, richtet sich aber auch an interessierte Studierende anderer Schwerpunktgruppen, sowie Studierende ab dem 3. Semester.

Anhand eines „echten“ Falles aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts wird der Verfahrensgang von der Anklage bis in die Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme und Urteil von den Studierenden gemeinsam mit dem Dozenten erarbeitet. Zu Beginn wird die anonymisierte Verfahrensakte ausgeteilt und deren Bearbeitung sowie die rechtliche Bewertung und der weitere prozessuale Verfahrensgang im Detail besprochen. Hierbei können die Studierenden ihre Kenntnisse aus dem materiellen Recht erstmals praktisch anwenden und das Verfahrensrecht in der Anwendung erlernen, vertiefen und erfahren.

Für die Praktische Durchführung der Verhandlungen werden die Studierenden in drei Gruppen – Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht – eingeteilt. Diese bearbeiten die Akte aus ihrer jeweiligen Perspektive, erstellen die Anklage, nehmen als Verteidiger Stellung, verhandeln die Anklage vor Gericht und schreiben am Ende das Urteil. Hierzu findet eine Hauptverhandlung vor Gericht statt, bei der ihm Rahmen der Beweisaufnahme Beweisdokumente in das Verfahren eingeführt und Zeugen sowie der Angeklagte vernommen werden.

Betreut wird der strafrechtliche Moot Court durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Ahlbrecht und den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht.

Zu den Seiten des Kriminalwissenschaftlichen Instituts (KI) gelangen Sie hier.

European Law Moot Court Competition

Der European Law Moot Court (ELMC) ist der größte und älteste studentische Wettbewerb im Europäischen Unionsrecht. Jährlich messen sich Teams von über 100 europäischen und außereuropäischen Universitäten anhand eines fiktiven europarechtlichen Falles. Er wird in mehreren Regional Finals an wechselnden internationalen Austragungsorten sowie im All European Final vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verhandelt.

Das Team der Leibniz Universität Hannover bei der ELMC Competition besteht aus drei bis vier Mitgliedern und wird von einem Coach am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Europarecht betreut. Die Teilnehmer sollten über Kenntnisse im Europäischen Unionsrecht verfügen und bereit sein, ihren Rechtsstandpunkt in Schriftsätzen und Plädoyers in englischer oder französischer Sprache zu vertreten.

Weitere Informationen sowie Hinweise zur Teilnahme finden Sie hier.

Seminartechnik

Gegenüber der an der Leibniz Universität üblichen Seminarraumtechnik ist der Moot Court Raum mit zahlreichen Zusätzen ausgestattet. Neben dem obligatorischen VGA-Anschluss für den Beamer besteht hier die Möglichkeit HDMI sowie Displayportanschlüsse zu nutzen. Hierdurch sind insbesondere bei der Darstellung von Videos erhebliche Vorteile gegeben. Die zwei WXGA fähigen Beamer unterstützen eine Maximalauslösung von bis zu 1680x1050 Pixel. Zudem verfügt der Raum über mit zwei separaten Verstärkern angebundene Satellitenboxen. Dies dient insbesondere der Ortung der Stimmbilder von Livevideoübertragungen im Zuge einer Drei-Wege-Konferenz.

Insoweit können zwei Computersysteme parallel genutzt werden, was auch für eSeminare ein signifikanter Vorteil ist.

Videoübertragung

Aufgrund der vielfältigen Anforderungen an Übertragungswegen, insbesondere vor dem Hintergrund verschiedener Ausstattungen und Standards der Partneruniversitäten, wurde die Videotechnik des Raums sehr offen gestaltet. So werden als Videokameras drei festinstallierte Sony HVI-HD Full HD Kameras genutzt, welche in der Lage sind, Aufzeichnungen von bis zu 2Mpixel auf 1080i bei 59,91 Bildern pro Sekunde zu tätigen. Zur Steuerung der Kameras kommt eine RM-BR300 Steuerung aus dem Hause Sony zum Einsatz. Die hiermit aufgenommen Bilder werden sodann an das Blackmagic ATEM Television Studio übertragen über welches die aufgenommenen Bilder in Echtzeit gemischt werden können. Zum Senden des abgemischten Bildes kommt eine AJA Kona 3G Capturecard zum Einsatz. Diese sorgt für die Einbindung der Videosignale in die entsprechenden Sendesoftwareeinheiten des Streaming-Servers.

Hierzu gehören etwa:

  • Adobe Flash Live Media Encoder
  • Adobe Connect Pro
  • Adobe Premiere
  • Adobe After Effects
  • Skype
  • Mirial Softphone

Zudem kann durch die Nutzung der AJA Kona 3G Capturecard das Videosignal in Echtzeit einem gewünschten Streaming-Format angepasst werden.

Audioübertragung

Zur Aufzeichnung und Übertragung der bis zu 9 Teilnehmer in unserem Raum beginnt mit dem Einsatz modernster und anspruchsvollster Mikrophone der Marke Sennheiser. Insoweit kommen neben fünf festinstallierten Schwanenhalsmikrophonen, welche auf dem Richterpult installiert wurden, 4 Sennheiser EW 300 IEM G3 Funksender zum Einsatz. Ohrkanal-Hörer, mit verschiedenen Ohrpassstücken zur genauen Anpassung, geben das Signal vom Adaptive-Diversity-Empfänger präzise und facettenreich wieder. Mithilfe des im Sender integrierten 5-Band-Equalizers ist eine individuelle Aufbereitung des Monitor-Signals möglich.

Besondere Merkmale sind hierbei etwa das Vorhandensein von:

  • 20 Festfrequenzbänken mit bis zu 16 kompatiblen Preset-Frequenzen + 6 Bänke mit beschreibbaren Frequenzen
  • Ethernet-Schnittstelle zum Anschluss an Computersteuerung "Wireless Systems Manager" (WSM) für übersichtliches Monitoring und professionelles Datenmanagement von Multikanalsystemen
  • Drahtlose Synchronisation der Empfängerparameter vom Sender

Zur Verarbeitung der Audiosignale kommt zudem das Yamaha Digitalmischpult 01V96i zum Einsatz. Die Konsole hat sich bei Aufnahmen und Liveveranstaltungen ebenso bewährt wie bei Bühnenproduktionen und Festinstallationen. Das 01V96i markiert den jüngsten Entwicklungsschritt der digitalen Pultreihe.

Vorteile des 01V96i sind insoweit etwa:

  • 24-Bit/96kHz-Auflösung mit verbesserten Preamps in Studioqualität. Anders als bei anderen Digitalkonsolen, bei denen der 96-kHz-Modus oftmals mit einer reduzierten Anzahl von Kanälen einhergeht, gibt es mit dem 01V96i bei keiner der möglichen Samplerates irgendwelche Limitierungen.
  • Interne Effekte mit 96 kHz und Kompression, Gating und Ducking in erstklassiger Qualität 24 Bit und 96 kHz.

Die Zuweisung von Kanälen war bei Analog-Konsolen immer besonders umständlich. Dank des umfassenden, unkomplizierten 01V96i -Verpatchungs-Systems können alle verfügbaren Eingänge, Ausgänge, Effekte, Kanal-Inserts - und nun auch USB-Ein- und Ausgänge - einem beliebigen Mischpult-Kanal oder -Ausgang zugewiesen werden.

Der Einsatz dieser Komponenten sogt für die Möglichkeit auch unter erschwerten Bedingungen höchste Übertragungsstandards zu erfüllen.

eJura

Juristische Medienkompetenz

Das Seminar „Juristische Medienkompetenz“ richtet sich an Studierende in einer relativ frühen Ausbildungsphase (2. - 4. Semester), die vor dem Eintritt in das Schwerpunktstudium das Verfassen längerer wissenschaftlicher Texte erlernen und deren Präsentation üben wollen. Es werden hierbei Grundlagen der (IT-gestützten) Literaturrecherche, der Verwendung juristischer Datenbanken, der Verarbeitung juristischer Literatur und des Verfassens rechtswissenschaftlicher Texte vermittelt.

Weiterer integraler Bestandteil der Veranstaltung ist das Erlernen der Präsentationstechniken, die auch im juristischen Alltag nicht mehr wegzudenken sind. Diese Techniken werden im Anschluss an eine theoretische Einführung anhand eines Kurzvortrags der Studierenden (ca. 5 Minuten) unter Medieneinsatz zu einem aktuellen juristischen Thema geübt. Im Rahmen einer anschließenden Videoanalyse der Vorträge werden so schnell deutliche Lernfortschritte erreicht.

Betreut wird das Seminar „Juristische Medienkompetenz“ durch Herrn Professor Dr. Forgó sowie Herrn Dipl.-Jur. Christian Hawellek vom Institut für Rechtsinformatik.

Onlinesprechstunde

Die Onlinesprechstunde stellt eine wichtige Ergänzung zur herkömmlichen Vorlesung dar. Per Livestream antwortet die Dozentin oder der Dozent auf zumeist vorlesungsbezogene Fragen der Studierenden. Dem Livestream kann hierbei ganz bequem vom heimischen PC aus gefolgt werden. Die Fragestellung erfolgt hierbei anonym.

Betreut wird die Onlinesprechstunde durch Dipl.-Jur. Dennis Heinemeyer vom Institut für Rechtsinformatik.

LAVES

Das Studium der Rechtswissenschaften ist von Lektüre geprägt. Es erfordert das Lesen und Lernen großer Textmengen. Dabei ist eine zentrale Anforderung, das abstrakt in Lehrbüchern aufbereitete Wissen auf konkrete Fälle anzuwenden. Dies führt dazu, dass die Lektüre und das Verständnis wichtiger Gerichtsentscheidungen und der darin zum Ausdruck kommenden Rechtsfragen für den Studienerfolg wichtig sind. Die Herausforderung der juristischen Falllösung besteht jedoch nicht nur in der Erörterung von konkreten Problemen, sondern ist ebenso von der gezielten Bearbeitung der im Fall auftretenden Probleme geprägt. LAVES bietet Ihnen die Möglichkeit anhand von Videoaufzeichnungen einen Überblick über einige Probleme des Zivilrechts zu bekommen und ein Bewusstsein für das Auffinden von Klausurrelevanten Problemen zu schaffen und bietet somit eine zusätzliche Möglichkeit studienrelevante Inhalte zu erlernen.

Betreut wird das LAVES-Projekt durch Dipl.-Jur. Dennis Heinemeyer vom Institut für Rechtsinformatik.

Website des LAVES-Projektes

Impressum

Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
Welfengarten 1, 30167 Hannover
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Fax +49 511.762-3456

Vertreten durch:
Präsident der Leibniz Universität Hannover
Juristische Fakultät
Königsworther Platz 1, 30167 Hannover
+49 511.762-8104
+49 511.762-8107

vertreten durch:
Der Dekan
dekan@jura.uni-hannover.de

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Zuständige Aufsichtsbehörde:
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